Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Juni 2023
(AGB)

 

1. Veranstalter

Veranstalter ist die Erich Lösch/Gerhard Ostwald GbR, im folgenden „Veranstalter“ genannt.

2. Abschluss eines Teilnahmevertrages

Eine Anmeldung zur Veranstaltung muss ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Sie ist nur gültig für die Person für die sie ausgestellt wurde. Mitverkäufer sind bei der Anmeldung namentlich zu benennen. Bei Anmeldung ist die Standmiete zur Zahlung fällig. Die Zahlungen sind nur an den Veranstalter zu richten. Die Anmeldung zur Veranstaltung führt nicht automatisch zur Teilnahme und Erlaubnis an der Veranstaltung, sondern es bedarf der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Diese Bestätigung erhalten Sie per E-Mail. Hierzu muss bei der Anmeldung eine E-Mail angeben werden. Eine Untervermietung des Standes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

Die Standplatzierung wird durch den Veranstalter vorgenommen und richtet sich nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Veranstalters. Der Veranstalter kann nach freiem Ermessen eine Branchengliederung vornehmen. Der Aussteller hat keinen Anspruch eine bestimmte Lage, Größe oder Standart. 

Zu Beginn des Veranstaltungstages kann es noch zu kurzfristigen Änderungen der Platzierung kommen.

Diese AGB befinden sich auch als Aushang an der Tageskasse und können vorab auch angefordert werden. 

3. Standnutzung, Haftung bei Nichtteilnahme oder Reduzierung der Standfläche, pauschale Aufwandsentschädigung

Der Aussteller hat eine Anwesenheitspflicht und ist verpflichtet, den Stand während der Vertragsdauer entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen und entsprechend  personell zu besetzen. Der Aussteller muss den Stand am Ausstellungstag bis um 10.00 Uhr des Veranstaltungstages vollständig aufgebaut haben. Ist der Aussteller nicht bis spätestens 10.30 Uhr des Veranstaltungstages an seinem Stand anwesend, so hat der Veranstalter das Recht die Fläche anderweitig vermieten. Eine Absage für die Teilnahme an der Veranstaltung muss mindestens 2 Tage vorher per Mail erfolgen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro erhoben. Erfolgt keine rechtzeitige Absage ist die volle Standmiete zu zahlen.

Alle Veränderungen, wie z. B. Absagen, Reduzierung der Standfläche etc. haben grundsätzlich schriftlich per E-Mail zu erfolgen. Mündliche abgegebene Absage-/Reduzierungserklärungen sind unwirksam. 

 

4. Ausstellungsware

Der Aussteller darf nur Waren die zum Charakter der Uhren- und Schmuckbörse passen anbieten. Dies sind Uhren, Schmuck und entsprechendes Zubehör. Der Aussteller muss  dafür Sorge zu tragen nicht gegen gültiges Markenrecht verstoßen wird. Der Veranstalter hat die Berechtigung aller angebotenen Ausstellungsgüter zu prüfen. Verstößt ein Aussteller gegen gesetzliche Vorschriften des Markenrechts oder des Urheberrechts , so ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmervertrag fristlos zu kündigen. Der Aussteller muss in diesem Falle die Standfläche unverzüglich spätestens innerhalb von 30 Minuten räumen. Es erfolgt keine Erstattung von Kosten. Der Veranstalter ist berechtigt, die Standfläche auf Kosten des Ausstellers zu gestalten.

Die Verkäufe der Aussteller haben ausschließlich nach geltendem Deutschen Recht zu erfolgen.

6. Zahlungsbedingungen und Kündigung

Für das Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung einschließlich der Überlassung der Ausstellungsfläche muss der Aussteller eine Standmiete als Vergütung an den Veranstalter zahlen. Dieser Rechnungsbetrag muss vorab durch Überweisung beglichen werden oder spätestens am Veranstaltungstag bis 10.00 Uhr  im Veranstaltungsbüro zu melden und die Standmiete zu begleichen.

Wird der Rechnungsbetrag nicht bis spätestens 10.30 Uhr des Veranstaltungstages beglichen, so ist der Veranstalter zur Kündigung des Teilnehmervertrages berechtigt. 

7. Veranstaltungszeiten und entsprechende Regelungen

Die Veranstaltungszeit ist von 8:00 Uhr und endet um/gegen 15:00 Uhr.

Während dieses Zeitraumes ist die Veranstaltung, sofern nicht im Einzelfall anderes festgelegt ist, für Besucher täglich von 11:00 bis 15:00 Uhr und für Aussteller täglich von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet.

Der Veranstalter hat das Recht, wegen besonderer Umstände z. B. höhere Gewalt die Veranstaltung örtlich und/oder zeitlich zu verlegen sowie die Veranstaltungsdauer und/oder die Öffnungszeiten zu ändern. 

Wird die Veranstaltung verlegt oder die Veranstaltungsdauer verändert gilt der Vertrag als für den neuen Zeitraum und/oder Veranstaltungsort abgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht kann hieraus grundsätzlich nicht abgeleitet werden. Ebenso sind Schadensersatzansprüche jedweder Art grundsätzlich ausgeschlossen und können nicht geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt auch infolge von Ereignissen, die außerhalb der Verfügungsmacht des Veranstalters liegen und höherer Gewalt oder aus einem sonstigen Umstand gezwungen ist den Veranstaltungsbereich/Teilbereich  oder auch die gesamte Veranstaltungsfläche vorübergehend oder für längere Dauer zu schließen bzw. zu räumen. 

Hierunter fallen auch Nutzungsbeschränkungen in dem vertraglich zugeordneten Standareal bzw. den Zugängen dorthin, die durch Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen oder durch behördliche Vorschriften und Auflagen entstehen; der Veranstalter wird sich in diesen Fällen ohne Anerkennung einer Rechts­pflicht jeweils um eine Ersatzlösung bemühen.

8. Versicherungen

Der Aussteller bietet seine Waren auf eigens Risiko an. Dem Aussteller wird empfohlen, zusätzlich und auf eigene Rechnung eine Ausstellungs- und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Aussteller haftet für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch seinen Betrieb entsteht. Für die Feuerschäden, Einbruch und Diebstahl, Leitungswasser- und Witterungsschäden haftet der Veranstalter nicht. Es wird deshalb dringend der Abschluss einer Ausstellungsversicherung empfohlen.  Eine Versicherung durch den Veranstalter erfolgt nicht.

9. Haftungsausschluss

Vom Veranstalter wird eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Hierbei werden die Schadensersatzansprüche in diesem Fall auf die Höhe der nach auf den bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. In diesem Zusammenhang besteht auch keine Haftung des Veranstalters für den Ersatz mittelbarer Schäden/Mangelfolgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.

Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Diebstähle auf der Veranstaltungsfläche.

Der Veranstalter haftet nicht für die Sicherheit der Garderobe und der dort untergebrachten Gegenstände. 

Die vorstehenden Regelungen gelten für das gesamte Gelände der Festhalle Oos.

 

10. Schriftform, entgegenstehende Einkaufs- oder Auftragsbedingungen Dritter, Erfüllungsort und Gerichtsstand, deutsches Recht

Der Veranstalter behält sich vor Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ausnahme­bewilligungen vor, sie bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden müssen sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden.

In Einkaufs- oder Auftragsbedingungen der Aussteller enthaltene Regelungen, die den Vereinbarungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Technischen Richtlinien, veran­staltungsspezifischen Sonderbestimmungen oder der Hausordnung des Veranstalters widersprechen, sind grundsätzlich unwirksam und werden nicht anerkannt und zurückgewiesen.

Die Vertragsparteien vereinbaren grundsätzlich, wenn es sich um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, ausdrücklich Monsheim als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag. Dies gilt auch, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Ersatzweise gilt der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes im Sinne des § 29 Zivil­prozessordnung als vereinbart, der sich aus der Natur des Schuldverhältnisses ergibt, wonach der Mietpreis am Ort des Grundstücks zu zahlen ist.

Der Gerichtsstand Monsheim gilt auch für das streitige Mahnverfahren. Sobald das Mahnverfahren in das streitige Verfahren übergeht und von Amts wegen eine Abgabe an das sachlich zuständige Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Schuldners erfolgt, ist Antrag auf Weiterverweisung an das sachlich zuständige Gericht in Monsheim zu stellen.

Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen.

Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller übrigen Bedingungen sind der deutsche Text und das deutsche Recht maßgebend.